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Kostenmodell

Die Vergütung unserer Steuerberatungsleistungen richtet sich, nach der jeweils gültigen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), wie sie von der Steuerberaterkammer Berlin veröffentlicht werden. Diese gesetzlichen Regelungen gewährleisten eine transparente und faire Abrechnung und lassen zugleich ausreichend Spielraum, um das Honorar an unterschiedliche
wirtschaftliche und vermögensrechtliche Verhältnisse anzupassen.

 

Zu Beginn der Zusammenarbeit stimmen wir unser Leistungsangebot sorgfältig auf Ihre individuellen Anforderungen ab.

Sie erhalten somit eine
passgenaue Beratung sowie eine transparente Information über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.

Die Höhe der Vergütung wird insbesondere durch den Umfang der Tätigkeit, den zeitlichen Aufwand, den Schwierigkeitsgrad des jeweiligen
Sachverhalts sowie die Höhe der Umsätze oder Einkünfte bestimmt. Auch die Qualität, Ordnung und Vollständigkeit der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen hat maßgeblichen Einfluss auf den Bearbeitungsaufwand und damit auf die Gebührenhöhe.

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Ihr voraussichtliches Honorar — schnell, einfach und unverbindlich.

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Honorarrechner nach StBVV

Honorarrechner

Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — schnell und unverbindlich.

Buchführung
Grundlage: monatlicher Umsatz gem. § 33 StBVV i.V.m. Tabelle C (Gegenstandswert = monatlicher Umsatz)
Ihr Netto-Jahresumsatz in Euro
Orientierungswert Buchführung (monatlich)
Mindestgebühr
Mittelgebühr
Höchstgebühr
Gegenstandswert: (monatlicher Umsatz) · Gebührenrahmen nach § 33 StBVV: 2/10 – 12/10, Mittelgebühr 7/10 · Zzgl. 19 % MwSt. · Gesamtjahreshonorar netto ca.
Jahresabschluss
Grundlage: § 35 StBVV — Gegenstandswert aus Bilanzsumme + Jahresumsatz (je 25 % bzw. Gesamtsumme nach Vorschrift)
Summe der Aktiva aus dem letzten Jahresabschluss
Orientierungswert Jahresabschluss (einmalig/jährlich)
Mindestgebühr
Mittelgebühr
Höchstgebühr
Gegenstandswert: · Gebührenrahmen § 35 StBVV: 10/10 – 40/10, Mittelgebühr 25/10 · Zzgl. 19 % MwSt.
Steuererklärungen
Grundlage: §§ 24–26 StBVV — Gegenstandswert richtet sich nach dem steuerlichen Gesamteinkommen bzw. Gewerbeertrag
Summe aller Einkunftsarten aus dem letzten Steuerbescheid
Orientierungswert Steuererklärung (einmalig/jährlich)
Mindestgebühr
Mittelgebühr
Höchstgebühr
Gegenstandswert: · Gebührenrahmen §§ 24–26 StBVV: 1/10 – 6/10, Mittelgebühr 3,5/10 aus Tabelle A · Zzgl. 19 % MwSt.
Lohnbuchhaltung
Grundlage: § 34 StBVV — Gebühr je Arbeitnehmer und Monat nach Lohnsumme
Summe aller Brutto-Löhne pro Monat
Orientierungswert Lohnbuchhaltung (monatlich)
Ersteinrichtung
Mittelgebühr
Monatlich ab 2. Monat
Gebühr je Arbeitnehmer/Monat · Gegenstandswert: Lohnsumme je AN/Monat · Gebührenrahmen § 34 StBVV: 1/10 – 12/10, Mittelgebühr 6,5/10 · Zzgl. 19 % MwSt. · Jahreshonorar netto ca.
Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Orientierungswerte nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach dem individuellen Aufwand, der Schwierigkeit und dem Umfang der Tätigkeit. Eine verbindliche Honorarvereinbarung wird erst im persönlichen Beratungsgespräch getroffen. Alle Beträge verstehen sich zzgl. 19 % Umsatzsteuer sowie etwaiger Auslagen.

Öffnungzeiten

Montag-Freitag – 9:00 bis 17:00

Kontakt Informationen

Landsberger Str. 234, 12623 Berlin-Mahlsdorf

030-2147-4496

G-Tax
Datenschutz-Übersicht

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